Unternehmens- & Vermögensübertragung

Die Übergabe planen und gestalten.

Unternehmen gründen, führen und weitergeben.

Die Planung der Unternehmensnachfolge in steuerlicher Sicht erfordert die Berücksichtigung des Erbrecht und der bestehen Gesellschaftsverträge. Testamentarischen Verfügungen über das Unternehmensvermögen und die gesellschaftsvertraglichen Regelungen sind sorgfältig aufeinander abzustimmen. Ein wesentlicher Beratungsschwerpunkt der Rechtsanwälte und Steuerberater der HLP GmbH bei der Nachfolgeplanung ist die Anwendbarkeit der Privilegierungen für Betriebsvermögen nach den §§ 13a, 13b ErbStG. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist es oft möglich, den Anfall von Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer vollständig zu vermeiden.

Bei der Übertragung von Vermögen ist oft Fingerspitzengefühl gefragt. Wir besitzen jahrelange Erfahrung in diesem Bereich.

  • Bewertung von Unternehmen

  • Erbfolgeplanung

  • Beratung zur Unternehmensnachfolge

  • Erstellung von Konzepten und Beratung zu Vermögensübertragungen und Unternehmensübernahmen

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