ARBEITSRECHT

Gut beraten. Sicher entscheiden.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Vom Arbeitsvertrag bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wir beraten Unternehmen sowohl im kollektiven als auch im individuellen Arbeitsrecht. Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Beratung sind insbesondere

  • Prozessvertretung von Arbeitgebern

  • Erstellung von Verträgen, insbesondere von Arbeitsverträgen

  • Prüfung|Aktualisierung bestehender Verträge und Vereinbarungen

  • Erstellung und Prüfung besonderer Vertragswerke (z.B. Verschwiegenheits- und Provisionsvereinbarungen, Homeofficerichtlinien usw.)

  • Prüfung von Kündigungsoptionen und Unterstützung bei der Freisetzung

  • Beratung bei der Gestaltung und Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge

  • Vertretung gegenüber dem Betriebsrat und in Einigungsstellenverfahren

  • Beratung bei und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen

  • Beratung bei und Umsetzung von Umstrukturierungs- oder Umwandlungsvorgängen

  • Vorbereitung und Durchführung von Mitarbeitergesprächen und Betriebsversammlungen

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Vom Berufsstart bis zum Renteneintritt.

Wir beraten Arbeitnehmer in allen  Fragen des Arbeitsrechts. Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Beratung sind insbesondere

  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten

  • Prozessvertretung im Kündigungsschutzverfahren oder im Streit mit dem Arbeitgeber

  • Prüfung von Arbeitsverträgen und Ansprüchen auf Vergütung, Urlaubs- und Mehrarbeitsabgeltung, Sonderzahlungen, Prämienzahlungen usw.

  • Soforthilfe im Falle einer Kündigung

  • Beratung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten in Bezug auf ihre Haftung

  • Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge und zu Beteiligungsmodellen des Arbeitgebers

Datenschutz in der Arbeitswelt

Datenschutz als Teil des Arbeitsrechtes.

In Form des Beschäftigtendatenschutzes spielt der Datenschutz im Arbeitsrecht eine immer größere Rolle. Gern beraten wir Sie auch zu den dazugehörigen Themen. Auszugsweise geht es dabei um

  • DSGVO und BDSG zum Beschäftigtendatenschutz

  • Personalaktenführung

  • Vertraulichkeit von Personaldaten

  • Personaldatenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates

  • Lösch- und Aufbewahrungsfristen von Arbeitnehmerdaten

  • Datenschutz am Arbeitsplatz

  • Überwachung und Kontrolle

  • Verhaltens- und Leistungskontrolle

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