Transparenzregister

Ihr Dienstleister rund um die Meldepflicht.

EIN NEUSES REGISTER?

Das Transparenzregister ist eine Online-Plattform des Bundesanzeigers. Eingeführt wurde das Transparenzregister am 01.10.2017 wurde.

UNNÖTIGES BÜROKRATIEMONSTER?

Im Transparenzregister sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz (GwG) näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen (sog. transparenzpflichtige Rechtseinheiten) erfasst werden. Mit dem Transparenzregister sollen wirtschaftliche Verflechtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erkennbar gemacht werden. Der bürokratische Aufwand für die Mehrheit der Unternehmen ist enorm, aber seit dem 01.08.2021 auch für alle im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften zur Pflicht geworden.

WER IST ZUR EINTRAGUNG VERPFLICHTET?

Seit dem 01.08.2021 sind nach § 20 des Geldwäschegesetzes (GwG) nahezu alle juristischen Personen und im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten  im Transparenzregister einzutragen. Dazu gehören insbesondere auch die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG. Ausgenommen sind weiterhin Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs).

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EINTRAGUNG IM TRANSPARENZREGISTER

  • Rechtsichere Eintragung

  • Anmeldung für das Register innerhalb von 24 Stunden

  • Für nur 79 €* (zzgl. MwSt.)

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