GESELLSCHAFTSRECHT
Unterschiedliche Interessen und Rahmenbedingungen berücksichtigen. Lösungen bereitstellen.
Beratung von der Gründung bis zur Liquidation
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Gesellschaften sind Zusammenschlüsse von Personen zu einer gemeinsamen Zweckverfolgung. Zur Organisation einer Gesellschaft bedarf diese einer Rechtsform. Solche Rechtsformen unterliegen dem numerus clausus der Gesellschaftsformen, d.h. einem abschließenden Katalog von gesetzlich bestimmten Gesellschaftstypen. Grundsätzlich kann zwischen Personengesellschaften und Körperschaften unterschieden werden. Bei Personengesellschaften nehmen die Gesellschafter die Aufgaben in der Gesellschaft zumeist selbst wahr und haften persönlich mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Körperschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei denen Mitgliedschaft und Organisation regelmäßig getrennt sind und die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
- Beratung zur Wahl der richtigen Gesellschaftsform
- Erstellung|Prüfung|Aktualisierung von Gesellschaftsverträgen unter Beachtung erbrechtlicher, familienrechtlicher und steuerlicher Themen (Erbvertrag, Ehevertrag)
- Erstellung|Prüfung|Aktualisierung von Geschäftsführerverträgen
Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
Beratung|Durchsetzung von Auseinandersetzungen
Meldung|Update|Einsicht Transparenzregister
Vorbereitung|Umsetzung von Kapitalerhöhungen
Vorbereitung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
Beratung|Umsetzung von Umwandlungen oder Verschmelzungen
Vorbereitung|Umsetzung der Liquidation oder Löschung von Gesellschaften
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VON ANFANG AN
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