Rechtsgebiet

Gesellschaftsrecht. Klar strukturiert.

Probleme pragmatisch lösen – von der Gründung bis zum Gesellschafterstreit.

Gründung und Rechtsformwahl, Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerhaftung und Gesellschafterstreit – dazu Handels- und Vertriebsverträge.

  • ✓ Mitteldeutschland & bundesweit
  • ✓ Recht & Steuern aus einer Hand
  • ✓ Unternehmerisch gedacht

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht

  • Gründung und Rechtsformwahl (GmbH, UG, GbR, KG)
  • Gesellschaftsverträge und Gesellschafterbeschlüsse
  • Geschäftsführerpflichten und -haftung
  • Gesellschafterstreit, Ausscheiden und Abfindung
  • Handels- und Vertriebsverträge, AGB
  • Umstrukturierung und Anteilsübertragung

Gründungs-Fragebögen zum Download

Bereiten Sie Ihre Gründung vor: Laden Sie den passenden Fragebogen herunter, füllen Sie ihn bequem am Computer aus und senden Sie ihn unterschrieben an uns zurück.

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Gesellschaftsrecht für Unternehmen und Gesellschafter

Wir gestalten rechtssichere Strukturen, begleiten Gründung und Umstrukturierung und vertreten Sie bei Konflikten unter Gesellschaftern. Rechtliche und steuerliche Sicht greifen dabei ineinander – in Mitteldeutschland und bundesweit.

Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht

Wie läuft eine GmbH-Gründung ab?
Die GmbH-Gründung umfasst Gesellschaftsvertrag (Satzung), notarielle Beurkundung, Einzahlung des Stammkapitals und Eintragung ins Handelsregister. Wir gestalten die Satzung passend zu Ihren Zielen, klären Geschäftsführer- und Gesellschafterregelungen und begleiten den gesamten Ablauf – auf Wunsch gemeinsam mit der steuerlichen Gestaltung.

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Wofür haftet ein Geschäftsführer?
Geschäftsführer haften unter Umständen persönlich – etwa bei Verletzung von Sorgfaltspflichten, verspäteter Insolvenzantragstellung, nicht abgeführten Steuern oder Sozialabgaben. Wir beraten präventiv zu Pflichten und Haftungsvermeidung und verteidigen im Streitfall.
Wie löst man einen Gesellschafterstreit?
Je nach Lage durch Verhandlung, Anpassung des Gesellschaftsvertrags, Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Abfindung oder – wenn nötig – gerichtlich. Wir prüfen Ihre Rechte aus Vertrag und Gesetz und entwickeln eine Lösung, die das Unternehmen handlungsfähig hält.
Was sollte ein guter Gesellschaftsvertrag regeln?
Unter anderem Stimm- und Mehrheitsverhältnisse, Geschäftsführung und Vertretung, Gewinnverteilung, Nachfolge, Ausscheiden und Abfindung sowie Regelungen für den Streitfall. Ein durchdachter Vertrag verhindert spätere Konflikte – wir gestalten ihn passgenau.
Was kostet gesellschaftsrechtliche Beratung?
Die Vergütung erfolgt nach Gegenstandswert (RVG) oder als Honorarvereinbarung; bei laufender Betreuung sind Pauschalen möglich. Honorarfragen besprechen wir offen im Erstgespräch.
Welche Rechtsform ist die richtige – GmbH, UG oder GmbH & Co. KG?
Die Rechtsform bestimmt Haftung, Steuern, Kapitalbedarf und Aufwand. Die GmbH bietet Haftungsbeschränkung bei 25.000 € Stammkapital; die UG (haftungsbeschränkt) startet ab 1 €, muss aber Rücklagen bilden; die GmbH & Co. KG verbindet Haftungsbeschränkung mit der steuerlichen Flexibilität der Personengesellschaft. Wir wählen mit Ihnen die passende Struktur – rechtlich und steuerlich aus einer Hand.
Wie werden Gesellschaftsanteile übertragen?
Die Übertragung von GmbH-Anteilen bedarf zwingend der notariellen Beurkundung; zu regeln sind Kaufpreis, Gewährleistung, Zustimmungserfordernisse (Vinkulierung) und die Aktualisierung der Gesellschafterliste. Bei Personengesellschaften gelten andere Formvorschriften. Wir gestalten die Übertragung rechtssicher und steueroptimiert – auch bei Nachfolge oder Ein- und Ausstieg von Gesellschaftern.
Wie kann ein Gesellschafter ausgeschlossen werden?
Der Ausschluss eines Gesellschafters (Einziehung oder Ausschließung) ist nur aus wichtigem Grund und meist auf Grundlage einer Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich – etwa bei grober Pflichtverletzung, Insolvenz oder tiefer Zerrüttung. Zu klären sind Verfahren, Abfindung und die Wirksamkeit des Beschlusses. Wir setzen den Ausschluss durch oder wehren ihn ab und begleiten die Abfindungsauseinandersetzung.

Ihr Ablauf

01

Ihre Anfrage

Sie schildern uns Ihr Anliegen – telefonisch, über das Kontaktformular oder persönlich im Büro Weimar. Ein paar Angaben genügen, den Rest klären wir gemeinsam.

Vertraulich · Schnell · Persönlich
02

Ersteinschätzung & Strategie

Wir prüfen Ihren Fall, klären Fristen und Erfolgsaussichten und stimmen das Vorgehen samt Kosten mit Ihnen ab – transparent, bevor Sie sich entscheiden.

Prüfen · Einschätzen · Transparent
03

Mandat & Vertretung

Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir: eine klare anwaltliche Linie, ein abgestimmtes Team aus Recht und Steuern – vom ersten Schreiben bis zur abschließenden Klärung.

Übernehmen · Begleiten · Durchsetzen

Weiterführende Themen

Steuerrecht Steuerstrafrecht Wirtschaftsstrafrecht Handels- und Vertriebsrecht Unternehmensnachfolge Externe Rechtsabteilung Arbeitsrecht Medizinrecht

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2026