HANDELS- UND VERTRIEBSRECHT

Wir sichern Sie rechtlich ab. Sie kümmern sich um Ihr Geschäft.

Begleitung vom Beginn einer Geschäftsbeziehung bis zur Beendigung

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Grundsätzlich gelten auch zwischen Kaufleuten auch die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Diese werden allerdings durch das Handelsgesetzbuch und die Spezialgesetze ergänzt, um den Anforderungen des wirtschaftlichen Verkehrs gerecht werden zu können. Dabei wird das klassische Handels- und Vertriebsrecht ständig komplexer und unübersichtlicher. Wir unterstützen unsere Mandanten mit professioneller Beratung zu den zahlreichen Besonderheiten, die es bei der Begründung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen, der Gestaltung von Vertriebssystemen oder der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen zu beachten gilt.

  • Beratung im Handelsvertreterrecht

  • Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen

  • Vertragsgestaltung

  • Minimierung von Insolvenzrisiken

  • Karenzentschädigung

  • Wettbewerbsverbot

  • Eilverfahren zur Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche

  • Forderungs- und Inkassomanagement

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Wir begleiten Ihren Vorgang und schaffen Klarheit über Perspektiven und Möglichkeiten. Unsere Anwälte verfügen über detailliertes Fachwissen und wertvolle Erfahrungen, behalten dabei stets die Wirtschaftlichkeit im Auge.